AGB — Projektbedingungen für Webdesign & Webentwicklung
Stand: Juli 2026 · Strukturierte Vorlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Scale & Form und Auftraggebern im Bereich Webdesign, Webentwicklung, UI/UX Design, Landingpages, digitalen Markenauftritten, Dashboards, App-Interfaces und damit verbundenen Leistungen.
Diese Bedingungen sind als strukturierte Vorlage formuliert und sollten vor der finalen, öffentlichen Verwendung anwaltlich geprüft und an die konkrete Geschäftssituation angepasst werden. Maßgeblich für ein konkretes Projekt ist stets das jeweilige individuelle Angebot.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von Scale & Form gegenüber Auftraggebern im Bereich Webdesign, Webentwicklung, UI/UX Design, Landingpages, Brand Websites, Dashboards, internen Tools, App-Interfaces sowie Beratung und damit verbundenen Leistungen. Individuelle Vereinbarungen und projektspezifische Angebote haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Scale & Form ihnen ausdrücklich und in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss
Das Absenden des Kontaktformulars oder eine erste Anfrage ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme und stellt noch keinen Vertrag dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein schriftliches Angebot von Scale & Form vom Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) angenommen wird.
Der genaue Leistungsumfang, Zeitrahmen und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Im Zweifel geht der Inhalt des individuellen Angebots diesen allgemeinen Bedingungen vor.
3. Leistungsumfang
Scale & Form erbringt die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen, insbesondere Konzeption, Gestaltung und/oder technische Umsetzung von Websites, Landingpages, Markenauftritten, UI/UX-Systemen, Dashboards, App-Interfaces und internen Tools sowie zugehörige Beratung.
Nur die im Angebot ausdrücklich genannten Leistungen sind geschuldet. Nicht genannte Leistungen — etwa zusätzliche Sprachversionen, weitere Unterseiten, zusätzliche Funktionsmodule, Redaktion, Fotografie, Videoproduktion oder laufende Betreuung — sind nicht automatisch enthalten und werden gesondert vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Ein Projekt gelingt nur in Zusammenarbeit. Der Auftraggeber stellt die zur Umsetzung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in nutzbarer Form bereit — insbesondere Texte, Bilder, Logos, Markenvorgaben, Zugangsdaten sowie erforderliche Freigaben und Rückmeldungen.
Verzögert sich die Bereitstellung von Inhalten, Feedback oder Freigaben, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand, der aus unvollständigen oder verspäteten Zulieferungen entsteht, kann gesondert berechnet werden.
5. Projektablauf und Termine
Termine und Zeitpläne werden im Angebot oder während des Projekts gemeinsam abgestimmt. Genannte Zeiträume sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, als realistische Richtwerte zu verstehen.
Termine setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus (siehe Ziffer 4). Kommt es zu Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder durch höhere Gewalt, verlängern sich die betroffenen Fristen angemessen.
6. Feedbackrunden und Änderungswünsche
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind pro Gestaltungs- bzw. Umsetzungsphase standardmäßig zwei Feedbackrunden enthalten. Feedback wird gebündelt und in Textform übermittelt.
Weitere Feedbackrunden, nachträgliche Konzeptänderungen, neue Funktionen oder Erweiterungen des Umfangs gelten als zusätzlicher Aufwand und werden nach Aufwand oder gesondertem Angebot berechnet. Scale & Form weist auf absehbaren Mehraufwand nach Möglichkeit vorab hin.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsaufteilung als Standard:
- 50 % des vereinbarten Projektpreises bei Projektbeginn,
- 50 % vor dem Launch bzw. nach Abnahme der Leistung.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei laufenden oder zeitlich gestreckten Projekten können Teil- oder Abschlagsrechnungen vereinbart werden.
8. Abnahme und Freigabe
Nach Fertigstellung einer Leistung oder eines abgrenzbaren Leistungsteils stellt Scale & Form das Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber prüft es und erklärt die Abnahme in Textform oder teilt konkrete, begründete Mängel mit.
Als abgenommen gilt eine Leistung auch dann, wenn der Auftraggeber sie produktiv einsetzt (z. B. Live-Schaltung) oder trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert. Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den speziell für ihn erstellten Ergebnissen (z. B. finales Design, individuell erstellte Inhalte und Umsetzung) nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte bei Scale & Form. Nicht umfasst sind Rechte an eingesetzten Drittinhalten und Lizenzen (siehe Ziffer 10) sowie an den allgemeinen Arbeitsmitteln von Scale & Form (siehe folgender Absatz).
Scale & Form bleibt berechtigt, eigene Frameworks, wiederverwendbare Komponenten, Systeme, Vorlagen, Code-Bausteine, Methoden und generisches Know-how weiterhin frei zu nutzen und für andere Projekte einzusetzen. An diesen allgemeinen Bausteinen werden keine exklusiven Rechte übertragen.
10. Drittanbieter, Lizenzen und externe Tools
Für die Umsetzung können Leistungen und Produkte Dritter erforderlich sein, etwa Hosting, Domains, Schriftarten, Stockmaterial, Plugins, Bibliotheken, APIs oder Dienste externer Anbieter. Für solche Drittleistungen gelten deren jeweilige Lizenz- und Vertragsbedingungen.
Kosten für Drittleistungen und Lizenzen sind im Projektpreis nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sie werden nach Absprache vom Auftraggeber getragen oder gesondert weiterberechnet.
11. Inhalte, Rechtstexte und Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Materialien verantwortlich — insbesondere für Texte, Bilder, Grafiken, Marken- und Logodateien, Aussagen und Werbeversprechen sowie für Impressum, Datenschutzerklärung und weitere Rechtstexte.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter oder gesetzliche Vorgaben verletzt. Scale & Form erbringt keine Rechtsberatung und prüft bereitgestellte Inhalte nicht auf rechtliche Zulässigkeit.
12. SEO, Performance und Erfolgsaussagen
Scale & Form setzt anerkannte Standards für sauberen Code, Struktur, Ladezeit und grundlegende Suchmaschinenfreundlichkeit um, soweit dies im Leistungsumfang vereinbart ist.
Ein bestimmter Erfolg wird jedoch nicht geschuldet. Insbesondere werden keine konkreten Rankings, Besucherzahlen, Umsätze, Leads, Conversion-Raten oder bestimmte Mess- bzw. Tool-Werte (z. B. Scores) garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich als Erfolgsziel vereinbart wurde. Solche Ergebnisse hängen von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von Scale & Form ab.
13. Hosting, Wartung und Support
Hosting, laufende Wartung, Pflege, Updates und Support sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung endet die Verantwortung von Scale & Form mit der Abnahme bzw. Übergabe des Projekts.
Wird laufende Betreuung gewünscht, kann diese als separates Wartungs- oder Support-Paket vereinbart werden. Umfang, Reaktionszeiten und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen gesonderten Vereinbarung.
14. Projektunterbrechung, Kündigung und Projektabbruch
Ruht ein Projekt aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. ausbleibende Inhalte, Feedback oder Freigaben) über einen längeren Zeitraum, kann Scale & Form das Projekt nach angemessener Ankündigung pausieren und bereits erbrachte Leistungen abrechnen.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Wird ein Projekt vorzeitig beendet, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie angefallene Fremdkosten zu vergüten. Die Regelungen zu Nutzungsrechten (Ziffer 9) bleiben unberührt; Nutzungsrechte an Zwischenständen entstehen nur nach entsprechender Vergütung.
15. Referenznutzung
Scale & Form darf abgeschlossene Projekte zu Referenz- und Eigenwerbezwecken nennen und zeigen — etwa im Portfolio, auf der eigenen Website, in Präsentationen oder in sozialen Medien — sofern nichts anderes vereinbart ist und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Der Auftraggeber kann einer Referenznutzung widersprechen. Vertrauliche Inhalte werden nicht ohne gesonderte Zustimmung veröffentlicht.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für die Zwecke des Projekts. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden.
17. Haftung
Scale & Form haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Scale & Form nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf), und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet Scale & Form nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen — insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz — bleiben unberührt.
18. Verbraucherstreitbeilegung
Sollte im Einzelfall ein Verbrauchervertrag vorliegen, können je nach Anwendungsfall Vorschriften zur Verbraucherstreitbeilegung relevant sein. Eine Pflicht oder Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder gesondert vereinbart.
Die konkrete Anwendbarkeit und eine etwaige zuständige Stelle sind vor der Veröffentlichung rechtlich zu prüfen.
19. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
20. Stand
Stand dieser Projektbedingungen: Juli 2026.